- Erstellung von Sicherheitsbewertungen bzw. Sicherheitsberichten für kosmetische Mittel nach Verordnung (EG) NR. 1223/2009
- Überprüfung der Einhaltung weiterer rechtlicher Vorschriften für die EU - Kosmetik-VO.
- Überprüfung/ Überarbeitung vorhandener und aktualisierungsbedürftiger Sicherheitsbewertungen.
- Überprüfung von Rezepturen in Bezug auf die Verwendung zulässiger Inhaltsstoffe bzw. hinsichtlich der Einhaltung von Einsatzkonzentrationen
- Überprüfung und Überarbeitung der geforderten Kennzeichnungselemente insbesondere der Kennzeichnung der Zutaten (Ingredients) und Allergene entsprechend INCI
- Empfehlungen bei der Auswahl von ggf. notwendigen mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Untersuchungsparametern für Kosmetikprodukte sowie für Wasser zur Herstellung von Kosmetik
- Empfehlungen bei der Auswahl von Hautverträglichkeitsuntersuchungen für Kosmetikprodukte
- Unterstützung bei der Auswertung und Interpretation von Untersuchungsergebnissen
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