- Überprüfung von Rezepturen in Bezug auf die Verwendung nach Kosmetikverordnung zulässiger Inhaltsstoffe bzw. hinsichtlich der Einhaltung von Einsatzkonzentrationen
- Überprüfung und Überarbeitung der geforderten Kennzeichnungselemente insbesondere der Kennzeichnung der Zutaten (Ingredients) entsprechend INCI
- Überprüfung der Einhaltung weiterer rechtlicher Vorschriften über die der deutschen Kosmetikverordnung bzw. der EU-Kosmetikrichtlinie hinaus, z.B. Verpackungsvorschriften für Kosmetikprodukte
- Erstellung der Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel nach § 5b Abs. 4 Kosmetikverordnung
- Überprüfung/ Überarbeitung vorhandener und ggf. aktualisierungsbedürftiger Sicherheitsbewertungen entsprechend den Anforderungen der Kosmetikverordnung
- Empfehlungen bei der Auswahl von ggf. notwendigen mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Untersuchungsparametern für Kosmetikprodukte aber auch für Wasser zur Herstellung von Kosmetik
- Empfehlungen bei der Auswahl von Hautverträglichkeitsuntersuchungen für Kosmetikprodukte
- Unterstützung bei der Auswertung und Interpretation von Untersuchungsergebnissen
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